Pflege und Betreuung zu Hause
BUCHMANN Pflegevermittlung

Kosten & Finanzierung einer 24h-Pflege für Zuhause
Alle Kosten & finanzielle Unterstützungen & Zuschüsse einer 24h Betreuung Zuhause

 Erfahren Sie mehr über alle anfallenden Kosten & möglichen finanzielle Unterstützungen und Zuschüsse einer 24h Pflegekraft für Zuhause.



 

Kostensätze – klar und übersichtlich
Abrechnung erfolgt tagesgenau!

Betreuungssituation

Preis pro Tag (Endverbraucherpreise)

Eine pflegebedürftige Person

79,00 €

Ehepaar (1 Person pflegebedürftig)

86,00 €

Zwei pflegebedürftige Personen

94,00 €



Weitere Kosten für Zusatzleistungen

+ Bessere Sprachkenntnisse: +7,00 €/Tag für gute Kommunikation (optional)
(Empfehlung für Demenzpatienten / Verständigung)

+ Besonderer Pflegebedarf +2,00 bis +8,00 €/Tag
(z. B. Nachtaktivität, Heben von Personen, Demenz, Palliativbetreuung, Führerschein, Haustierversorgung)

+ Fahrtkosten beim Betreuerwechsel: +110,00 € pro Fahrt (Intervalle Personalwechsel ca. 6 bis 12 Wochen)

+ Sommerzeitzuschlag: +100,00 € (je Monat Juli & August)

+ Feiertagszuschlag: +95,00 € / 10 feste Feiertage im Jahr (z. B. Weihnachten, Ostern)



Beispielrechnung: Effektive monatliche Kosten (Eine pflegebedürftige Person)

Pflegegeld, Steuererleichterung und Zuschüsse können Ihre finanzielle Belastung senken!
Zu erwartende monatliche Kosten einer pflegebedürftigen Person

Pflegegrad

Monatliche Kosten

Pflegegeld

Entlastungsbudget
(Verhinderungspflegegeld)

Landespflegegeld
(Bayern)

Steuervorteil

Eigenanteil

1

2.500 €

0 €

0 €

0 €

≈333 €

2.167 €

2

2.500 €

-347 €

≈295  €

≈83 €

≈333 €

1.442 €

3

2.500 €

-599 €

≈295 €

≈83 €

≈333 €

1.190 €

4

2.500 €

-800 €

≈295 €

≈83 €

≈333 €

989 €

5

2.500 €

-990 €

≈295 €

≈83 €

≈333 €

799 €



Das sollten Sie wissen!

Pflegegeld und Zuschüsse

  • Ab dem 01.07.2025 steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein jährliches Gesamtbudget von 3.539,00 € zur flexiblen Nutzung für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung (§ 42a SBG XI n.F.) zu. (Antrag bei der Pflegekasse)
  • Betreuungskosten können als haushaltsnahe Dienstleistung bis zu 4.000 € / Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
  • Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI): Bis zu 131,00 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Haushaltshilfe oder Betreuung)




 



✅ Würdevolle Betreuung
✅ Zuverlässige Betreuungskräfte
✅ Klarheit & Fairness
✅ Entlastung für Sie
✅ Rundum abgesichert
✅ Individuelle Betreuung
✅ Flexibilität
✅ Vertrauen & Kommunikation

Ihre Angehörigen bleiben im vertrauten Zuhause.
Sorgfältig ausgewählt und versichert.
Keine versteckten Kosten, transparente Tagessätze.
Mehr Zeit für die schönen Momente mit Ihren Liebsten.
Sozialabgaben, Versicherungen und Verwaltungskosten inklusive.
Betreuung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Betreuungskräfte bleiben i.d.R. 6 bis 9 Wochen, dann erfolgt ein Wechsel.
Betreuungskräfte sprechen Deutsch für einen angenehmen Alltag.



 

Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch!

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie und Ihre Familie.

 

 

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